Jahreshauptversammlung am 11. September

TVB Allgemein

Nachdem  der ursprüngliche Termin Ende April nicht sattfinden konnte, haben wir die notwendige Versammlung nun für den 11. September um 19.30 Uhr geplant. Die Sitzung findet im Saal in der Tornhall statt, natürlich mit entsprechendem Abstand und Hygieneregeln. Die Einladung dazu findet Ihr im Anhang.

Vorstandswahlen

Zwar wählen wir jedes Jahr, doch immer nur die Häfte des Vorstands, der übrigens aus 11 Personen besteht. Zeitversetzt wählen wir, damit vor allem im BGB-Vorstand (das sind die vier Vorsitzenden) nicht die Gefahr besteht, dass in einem Jahr der komplette Verein führungslos wäre.

So stehen turnusgemäß folgende Wahlen an:

  • Vorsitzende/r Organistation (Petra Hamrs)
  • Vorsitzende/r Finanzen (Dirk Ortwein)
  • Mitarbeiter für Presse (Mirko Bott)
  • zwei Mitarbeiter im Vorstand (früher war das mal der Beisitzer)

Die drei erstgenannten haben bereits Signale ausgesendet (oder schreibt man gesandt?), dass sie wohl weitere zwei Jahre weitermachen werden. Natürlich dürfen sich auch weitere Mitglieder der Wahl stellen.

Die Beisitzer

Für die zwei weiteren Vorstandsposten suchen wir engagierte Leute, die mithelfen wollen, den Verein zu gestalten.

Wenn Ihr Interesse habt, dann meldet Euch einfach bei uns. So ein Beisitzer-Job ist auch nichts, wo Ihr Euch einen Haufen Arbeit aufhalst, aber es ist trotzdem ein Posten, wo Ihr aktiv das Vereinsgeschehen mit beinflussen könnt. Neue Ideen, frischen Wind, junge Leute - naja, es müssen nicht immer junge Leute sein, auch der engagierte Mitfünfziger oder erfahrene Rentner ist bei uns gerne gesehen.

Vorsitzende/r Sport

Jo, und dann gibt es noch eine Wahl außer der Reihe. Unser langjähriger Sportwart Ralf Sensfelder hat angekündigt, sein Amt an der JHV niederlegen zu wollen. Er hat selbst gesagt, dass die Luft einfach raus ist. Wir konnten ihn auch nicht umstimmen. Aber... wir sind ja gut vorbereitet. Der Vorstand hat für die Wahl einen eigenen Wahlvorschlag: die Simone Strupp (man kennt sie auch als "Struppi") ist nicht abgeneigt, dieses Amt übernehmen zu wollen. Aber auch hier gilt: wer Lust auf dieses Amt hat, kann sich dem Votum der Mitglieder ebenfalls stellen.

Der Funkmast

Was macht denn der Funkmast auf der Tagesordnung? Die Firma Vodafone hat bei uns angefragt, ob wir evtl. einen Funkmast auf dem TV-Gelände installieren wollen. Die Lage ist natürlich geographisch gesehen optimal. Wir müssen aber erstmal das Gespräch mit dem Betreiber suchen und schauen, wie das ganze ablaufen kann. Letztendlich muss die Mitgliederversammlung darüber entscheiden. Es ist möglich, dass wir bis zur Sitzung noch nichts genaues sagen können. Aber vielleicht können wir darüber auch schon abstimmen. Wenn nicht, ist dann später eine außerordentliche Mitgliederversammlung notwendig. Denn eines ist klar: ohne Zustimmung der Mitglieder geht da nix auf unserem Gelände.

Update: Der Vorstand hat für sich schon beschlossen, dass auf unserem Gelände KEIN Funkmast stehen soll. Darüber werden wir an der Sitzung dann entsprechend informieren.

Die Satzung

Hier hat uns das Finanzamt auf die Füße getreten, weil in unserer Satzung zwei Paragraphen nicht ganz so sind, wie sie sein sollten. Also korrigieren wir das - reine Formsache. Die aktuelle Satzung sowie die Geschäfts- und Ehrungsordnung könnt Ihr Euch auf unserer Homepage anschauen. 

 

Alt

Neu

 

§ 2 Zweck

[…]

(2) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 2 Zweck

[…]

(2) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft.

 

§ 23 Auflösung des Vereins

[…]

(4) Bei Auflösung des TV 1888 Büttelborn e.V. oder seiner Rechtsnachfolger geht dessen Vermögen nach Erfüllung aller Verpflichtungen an den Landessportbund Hessen e.V. oder dessen Rechtsnachfolger über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben.

 

§ 23 Auflösung des Vereins

[…]

(4) Bei Auflösung des TV 1888 Büttelborn e.V. oder seiner Rechtsnachfolger oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Satzungszwecks geht dessen Vermögen nach Erfüllung aller Verpflichtungen an den Landessportbund Hessen e.V. oder dessen Rechtsnachfolger über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben.

Zurück