Knierädsche 13-2020 - Jahreshauptversammlung am 11. September
Hallo liebe TVler und Fans,
ein kleiner Reminder - am kommenden Freitag (11.) findet um 19.30 Uhr in der Tornhall die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Wir bitte alle Besucher der Versammlung zwingend einen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen - dieser ist beim Betreten und Verlassen der Halle zu tragen (und zwar dort, wo er hingehört). Die Tagesordnung findet Ihr auf dem Plakat unten. Für freuen uns, wenn möglichst viele Mitglieder an dem Abend unsere Gäste sein werden.
Update zum Funkmast
Der Vorstand hat bereits entschieden, dass er gegen den Bau eines Funkmastes auf unserem Gelände ist. Wir wollen Euch an der Sitzung dennoch kurz erläutern, was da von Seiten des Mobilfunkanbieters geplant gewesen ist.
Die Satzung
Hier hat uns das Finanzamt auf die Füße getreten, weil in unserer Satzung zwei Paragraphen nicht ganz so sind, wie sie sein sollten. Also korrigieren wir das - reine Formsache. Die aktuelle Satzung sowie die Geschäfts- und Ehrungsordnung könnt Ihr Euch auf unserer Homepage anschauen.
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§ 2 Zweck […] (2) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 2 Zweck […] (2) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft. |
§ 23 Auflösung des Vereins […] (4) Bei Auflösung des TV 1888 Büttelborn e.V. oder seiner Rechtsnachfolger geht dessen Vermögen nach Erfüllung aller Verpflichtungen an den Landessportbund Hessen e.V. oder dessen Rechtsnachfolger über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben. |
§ 23 Auflösung des Vereins […] (4) Bei Auflösung des TV 1888 Büttelborn e.V. oder seiner Rechtsnachfolger oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Satzungszwecks geht dessen Vermögen nach Erfüllung aller Verpflichtungen an den Landessportbund Hessen e.V. oder dessen Rechtsnachfolger über, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden haben. |
Bleibt weiterhin Gesund und passt auf Euch auf! Haltet Euch an die Regeln, haltet Abstand. Wir wollen alle, dass wir bald wieder ein "ganz normales" Leben führen können. Da müssen aber ALLE mithelfen.
Wir wünschen Euch schöne heiße Sommertage und einen kühlen Kopf.
Euer Team vom TVB